Auf einem Teil der Fläche — rund 370 Hektar — besteht eine vertraglich zulässige extensive Weidenutzung durch den Feldpartner mit etwa 300 Kälbern. Wir legen das hier offen, bevor jemand danach fragt: Vollständigkeit ist Teil der Prüfbarkeit.
Diese Weidenutzung war bereits vor Vertragsbeginn etabliert und bleibt vertraglich zulässig. Sie ist extensiv, also ohne Rodung, ohne Umwandlung in Ackerland und ohne Aufstockung über den vereinbarten Bestand hinaus. Die verbleibenden rund 774 Hektar bleiben davon unberührt. Wir bezeichnen die Fläche deshalb nicht als unberührt, sondern als vertraglich vor Umwandlung geschützt.